Kurzprotololl zur Sitzung des Ausschuss von Studium und Lehre
stattgefunden am Montag den 06.07.98 von 14h15-ca 17h
Top 1:
1.1. Pruefungsordnung Computervisualistik
1.2. Studienordnung Computervisualiktik
Top2:
Abmahnung wegen Vordiplomsteilpruefung an den Studienjahrgang 95
zu 1.1.
Eine aktuelle Fassung und beschlussfaehige Fassung der
Pruefungsordnung befindet sich unter:
http://www.uni-
koblenz.de/~kgt/CVDiplPrO.ps
Auf die folgenden Punkte wurde in der Sitzung nochmals
besonders hingewiesen:
- im Rahmen der Pruefungrelevanten Studienleistungen, sollen
Klausur und Nachklausur in Mathematik als ein Pruefungsversuch
gelten.Ersten wenn Klausur und Nachklausur nicht bestanden sind
kommt es zum muendlichen Wiederholungsversuch.
- es wird darauf hingewiesen das Pruefungsrelevante
Studienleistungen durch verschiedene Formen(Klausuren,
muendliche Pruefungen, Hausarbeiten, Ubungen, Praktika,... ) und deren
Kombination erbracht werden koennen
- Um fuer das Erbringen der pruefungsrelavanten Studienleistungen
den Studierenden zeitliche Flexibiltaet und die Moeglichkeit zu
geben, Vorlesungsstoff in der Vorlesungsfreien Zeit
nachzuarbeiten, koennen (muessen aber nicht) zwei Termine fuer
das erbringen einer Pruefungsrelevanten Studienleistung z.B.:
Klausur angeboten werden.
- diese und andere Bedingungen, die notwendig sind um fuer eine
Veranstaltung die notwendigen Kreditpunkte zu bekommen, sollen
zur Beginn der Veranstaltung jeweils von dem Dozenten
bekanntgegeben werden.
- Kritisiert wurde bei Pruefungs und Studienordnung das dort
typische "Rechtsdeutsch" das dort verwendet werden muss.Das
erschwert den Inhalt der Ordnungen verstehen und benutzen
zu koennen.Es wurde vorgeschlagen evtl. zusaetzlich ein
Informationsfaltblatt zu erstellen.
zu 1.2.
ein Entwurf der Studienordnung befindet sich unter:
http://www.uni-
koblenz.de/~kgt/CVStudO.ps
zu 2.
- Von dem Studienjahrgang 95,sind noch 43 Studenten
eingeschrieben.
Davon haben 23 noch nicht mit der Vordiplomspruefung begonnen
und sind informiert worden, dass sie die Vordiplomsprufung nur
noch als Gesamtpruefung ablegen koennen.
- Diejenigen die das Vordiplom als Teilpruefung begonnen haben
und noch nicht fertig sind, sind ebenfalls benachrichtigt
worden.Schon vorhandene Pruefungstermine sollen ohne
Konsequenzen wahrgenommen werden koennen.
(keine Garantie der Vollstaendigkeit)
gruss,
Linda
Letzte Änderung: 14.07.1998