Dein Glückskeks sagt: chance of tomorrow.

Der Promotionsausschuss entscheidet über

  • das Vorliegen der Voraussetzungen zur Promotion,
  • die Aufnahme in den Doktorandenstatus,
  • die Zulassung zur Promotion und
  • die Bestellung der Gutachter.
Letzte Änderung 02. Februar 2006 - Ändern