Laut Hochschulgesetz des Landes Rheinland-Pfalz haben Entscheidungsbefugnisse an Universitäten sogenannte zentrale Organe, wie die Versammlung, der Senat und der Präsident, und Organe der Fachbereiche. Ein Fachbereich darf nur gebildet werden, wenn ihm mindestens fünf Professoren angehöhren, und umfasst sachlich benachbarte Fachgebiete. Zu den Aufgaben des Fachbereiches gehört:
Der Fachbereichsrat berät und entscheidet über oben genannte Angelegenheiten, wenn sie grundsätzlichen Charakter haben, dieses Jahr etwa über die Einführung des NC.
Er setzt sich, im übrigen an jeder Universität in RLP, aus 9 Professoren, vier Studenten, drei wissenschaftlichen Mitarbeitern und einem nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter zusammen. Nur wenn es im Fachbereich weniger als 9 Professoren gibt, verringert sich die Stärke der anderen Gruppen anteilsmäßig.
Dem FBR sitzt der Dekan vor. Er ist Mitglied des FBR aus der Gruppe der Professoren und wird von allen FBR-Mitgliedern für zwei Jahre gewählt. Seine Aufgabe ist es, die FBR-Beschlüsse auszuführen und aufgrund von Anträgen setzt er die Tagesordnung für Sitzungen des FBR fest. Ausserdem führt er die Geschäfte des Fachbereiches und ist für den Lehrbetrieb und das Lehrangebot verantwortlich.