Der Ausschuss für Studium und Lehre kurz LUST hat eine beratende Funktion und wird drittelparitätisch besetzt. Er hat also keine Beschlusskompetenz, sondern nimmt lediglich Stellung zu Entwürfen der Ordnungen und schreibt vielleicht auch mal selbst Änderungsvorschläge. Das letztendlich entscheidende Gremium in diesen Angelegenheitn ist der Fachbereichsrat.